Wir haben folgenden Antrag für den Stadtrat eingereicht:

Die Stadt Erlangen erhebt auf nicht wiederverwendbare Verpackungen (Einwegverpackungen) und nicht wiederverwendbares Geschirr (Einweggeschirr) sowie auf nicht wiederverwendbares Besteck (Einwegbesteck) eine Steuer, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden (z.B. warme Speisen und Getränke, Eis von der Eisdiele, Salat mit Soße und Besteck, Getränke “to go”).

Zusätzlich setzt die Stadt Erlangen ein Förderprogramm für die Anschaffung von Mehrwegverpackungen, um den Umstieg zu erleichtern.

Zur Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem am 22. Januar 2025 veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde gegen die Satzung der Stadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer zurückgewiesen. Damit besteht nun auch für andere Kommunen Rechtssicherheit für den Erlass einer Verpackungssteuersatzung. Durch eine Verpackungssteuer kann das Verursacherprinzip effektiv angewendet und Mehrwegsysteme gefördert werden. Mehrweg spart Ressourcen, schützt das Klima und sorgt für weniger Müll. Tübingen ist seit der Verpackungssteuer sichtbar sauberer geworden und konnte 2022 zusätzlich fast eine Million Euro einnehmen. Einnahmen, die den zusätzlichen Verwaltungsaufwand sicherlich überwiegen!

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