Die Klimaliste Erlangen hat erneut einen Antrag eingereicht, der die Einführung einer Steuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in der Stadt vorsieht. Ziel ist es, den Verkauf von Einwegverpackungen für den unmittelbaren Verzehr vor Ort oder als “to-go”-Optionen zu besteuern und gleichzeitig den Umstieg auf Mehrwegverpackungen zu fördern.

Nachdem der ursprüngliche Antrag vom Oberbürgermeister aufgrund rechtlicher Bedenken abgelehnt wurde, bestätigt die jüngste Gerichtsentscheidung eindeutig, dass diese Bedenken unbegründet waren und der rechtliche Rahmen für die Einführung der Verpackungssteuer in Erlangen gegeben ist.

Der Antrag basiert auf dem erfolgreichen Beispiel der Stadt Tübingen, die bereits 2022 eine ähnliche Steuer eingeführt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Steuer kürzlich als rechtmäßig anerkannt, da sie zur Förderung der Abfallvermeidung auf lokaler Ebene beiträgt.

Die Klimaliste Erlangen betont die dringende Notwendigkeit einer solchen Steuer, um die immensen Kosten für die Müllbeseitigung in der Stadt zu decken und das Müllaufkommen zu reduzieren. Besonders “to-go”-Verpackungen tragen erheblich zu diesem Problem bei.

Der Antrag sieht außerdem vor, Personen von der Steuer zu befreien, die ihre Verpackungen vollständig am Ort der Abgabe zurücknehmen und außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung einer stofflichen Verwertung zuführen. Ebenso sollen Betriebe, die Einwegverpackungen bei befristeten Veranstaltungen verwenden, von der Steuer befreit werden.

Seit 2023 sind gastronomische Betriebe EU-weit verpflichtet, eine Mehrwegalternative anzubieten. Ein Förderprogramm soll den Gastronomen dabei helfen, diesen Umstieg zu erleichtern.

Die Klimaliste Erlangen hofft auf eine positive Reaktion seitens der Stadtverwaltung und betrachtet die Einführung der Verpackungssteuer sowie die Förderung von Mehrwegverpackungen als wichtige Schritte zur Reduzierung von Einwegmüll und zum Schutz der Umwelt.

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